Vorgefertigtes Verwaltungsgebäude, Bürogebäude und Besprechungssaal
Für dauerhafte Bedarfe öffentlicher Einrichtungen wie Dienst-, Direktions- und Filialgebäude werden vorgefertigte Verwaltungsgebäude und Stahlbausysteme eingesetzt; die kurze Aufbauzeit ist vor allem dann entscheidend, wenn der Dienstbetrieb nicht unterbrochen werden darf. Mit demselben System lassen sich vorgefertigte Bürogebäude, Besprechungs- und Schulungssäle, Archiv- und Wartebereiche in einem Gebäude oder in separaten Blöcken planen.
Für ein- oder zweigeschossige Verwaltungsgebäude werden vorgefertigte Gebäude bevorzugt, für Gebäude mit größeren Spannweiten und flexiblem Grundriss Mehrzweckgebäude in Leichtstahlbauweise. Für temporäre Verwaltungsbedarfe, die Bauleitung und das Verkaufsbüro von Wohnbauprojekten werden Bürocontainer und kleine vorgefertigte Gebäude genutzt; für die Zugangskontrolle wird das vorgefertigte Pförtnerhaus mit demselben System hergestellt.
Häufige Fragen zu Regierungs- und Verwaltungsgebäuden
Welche Unterlagen werden bei öffentlichen Projekten verlangt?
Das richtet sich nach der Ausschreibung, üblich sind jedoch Produktions- und Qualitätsnachweise, statische Berechnungen und Pläne, Materialprüfberichte und Gewährleistungserklärungen. Die Unterlagenliste sollte im Angebotsstadium Punkt für Punkt geprüft werden — fehlende Nachweise sind der häufigste Ausschlussgrund.
Werden Verwaltungsgebäude als dauerhafte Bauten geplant?
Ja. Dienstgebäude, Verwaltungsstellen, Polizeiposten und vergleichbare Einrichtungen sind für dauerhafte Nutzung ausgelegt, unterliegen dem Baurecht und werden entsprechend genehmigt.
Wie wird Barrierefreiheit gelöst?
Barrierefreiheit wird in der Planung gelöst: Eingangshöhe und Rampenneigung, Türbreiten, barrierefreie Sanitärräume und bei Bedarf ein Aufzug. Sie gehört zu den am schwersten nachrüstbaren Punkten und muss deshalb von Anfang an im Grundriss stehen.
Kann ein Anbau an ein bestehendes Gebäude erfolgen?
Ja. Modulare Anbauten werden an Fassade und Höhenlage des Bestands angepasst. Voraussetzung ist, dass die vorhandene Erschließung die zusätzliche Last trägt und das Planungsrecht den Anbau zulässt.






















